Photovoltaik-Anlagen werden von Haus aus elektrisch sehr stark beansprucht!
Ausfälle, Leistungseinbußen und Sicherheitsrisken können damit jahrelang unentdeckt bleiben.

Bundeseinheitlicher Prüfbefund über eine Photovoltaikanlage
Wiederkehrende Prüfungen an Photovoltaikanlagen
nach ÖVE E8101-600.5 und ÖVE EN 62446:
- Personensicherheit (Schutz vor elektrischem Schlag)
- Schutz vor Brand durch elektrische Fehler
- Das Erkennen von Anlagenfehlern, die eine Gefahr darstellen können
PV-Anlagen müssen gem. ÖVE E8101-712 regelmäßig geprüft werden.
Gesetzlich/normativ vorgeschriebene Prüfintervalle sind:
- 3 bis max. 5 Jahre bei Arbeitsstätten (gew. Anlagen) gem. ESV 2012 §9
- 5 bis 10 Jahre bei privaten PV-Anlagen (Empfehlung)
Weitere Gründe für wiederkehrende Prüfung könnten sein:
- Geltendmachung/Aktivierung von Produktegarantien
- Versicherungsbedingung bei der Geltendmachung von Brand- oder Blitzschäden
- Einholung/Bestätigung einer unabhängigen Fachmeinung
Weiters:
- Die thermografische Überprüfung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur wiederkehrenden Überprüfung dar
- Wir sind ein gewerberechtlich befugtes Elektrotechnikunternehmen.