Prüfung von Photovoltaikanlagen

Photovoltaik-Anlagen werden von Haus aus elektrisch sehr stark beansprucht!
Ausfälle, Leistungseinbußen und Sicherheitsrisken können damit jahrelang unentdeckt bleiben.

Photovoltaik: Erste und wiederkehrende Prüfung

Bundeseinheitlicher Prüfbefund über eine Photovoltaikanlage

Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an Photovoltaikanlagen nach ÖVE E8101 und ÖVE EN 62446:

  • Personensicherheit (Schutz vor elektrischem Schlag)
  • Schutz vor Brand durch elektrische Fehler
  • Das Erkennen von Anlagenfehlern, die eine Gefahr darstellen können

PV-Anlagen müssen gem. ÖVE E8101-712 regelmäßig geprüft werden.
Gesetzlich/normativ vorgeschriebene Prüfintervalle sind:

  • 3 bis max. 5 Jahre bei Arbeitsstätten (gew. Anlagen) gem. ESV 2012 §9
  • 5 bis 10 Jahre bei privaten PV-Anlagen (Empfehlung)

Weitere Gründe für wiederkehrende Prüfung könnten sein:

  • Geltendmachung/Aktivierung von Produktegarantien
  • Versicherungsbedingung bei der Geltendmachung von Brand- oder Blitzschäden
  • Einholung/Bestätigung einer unabhängigen Fachmeinung

Weiters:

  • Die thermografische Überprüfung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur wiederkehrenden Überprüfung dar 
  • Wir sind ein gewerberechtlich befugtes Elektrotechnikunternehmen.