Hier findest du kompakte Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Blendgutachten für Photovoltaikanlagen – von „Wann brauche ich das?“ bis „Wie läuft das ab?“
Ein Blendgutachten (Glare-/Reflexionsgutachten) bewertet, wann, wo und wie lange von PV-Modulen sichtbare Sonnenreflexe auftreten und wen sie betreffen (z. B. Nachbarn, Straßen/Bahn, Luftfahrt/Heliports). Ergebnis ist eine nachvollziehbare Beurteilung der Zumutbarkeit inkl. Maßnahmenempfehlung.
Wenn es Gesetz/Behörde verlangen, Nähe zu sensiblen Bereichen besteht (Flughafen/Heliport, Straßen/Bahn) – oder um Konflikte mit Nachbarn präventiv zu vermeiden.
Typische Auslöser:
- Rechtliche Vorgaben (Bund/Land/Gemeinde) – z. B. in Wien Bauordnung (BO), Wiener Elektrizitäts-Wirtschaftsgesetz (WElWG 2005), Wiener Kleingartengesetz (WKlG), Gewerbeordnung (GewO).
- Luftfahrt-Belange (§ 94 LFG) – in der Nähe von Flughäfen/Heliports sind häufig Sonderbewilligungen über Austro Control samt Blendprüfung erforderlich.
- Behördliche Auflage im Verfahren – wird ein Gutachten verlangt, ist es Voraussetzung für die Genehmigung.
- Nachbarschaft & Verkehrssicherheit
In Wohnsiedlungen ist das Risiko störender Reflexe erhöht. Ein Blendgutachten zeigt, wann/wo/wie lange Reflexe auftreten und ob sie zumutbar sind.
Achtung, wichtig!
Auch bewilligungsfreie PV-Anlagen dürfen die Nachbarsrechte nicht unzumutbar beeinträchtigen noch Gefahren für den Verkehr verursachen!
Anders gesagt: „Bewilligungsfrei“ bedeutet nicht, dass eine PV-Anlage blenden darf!
Kurzbeschreibung zB. aus den Projektunterlagen, Standort/Adresse, Anlagentyp & Geometrie (Ausrichtung/Neigung, Maße), potenziell betroffene Immissionsorte (Nachbarn, Straße/Bahn, Flugplatz/Heliport), Pläne/Skizzen – gerne auch als DXF, wenn vorhanden.
Mit minutengenauer Jahressimulation (Sonnenstand, Modul-Neigung/Ausrichtung), inkl. Gelände/Gebäude als Abschattungen. Ergebnis: Zeitfenster, Dauer und Sichtgeometrie der Reflexe – verständlich visualisiert und bewertet.
Ja. Hier hat Flugsicherheit Priorität. Blendungen dürfen Piloten nicht gefährden; Austro Control prüft das im Rahmen von Sonderbewilligungen gemäß § 94 LFG und fordert je nach Lage ein Blendgutachten.
Ja, obwohl Module primär Licht absorbieren, wird ein gewisser Anteil reflektiert – und genau dieser Anteil kann störende oder auch gefährliche Blendungen verursachen. Deshalb braucht es die Simulation & Beurteilung.
Schutzwürdige Räume (Wohnnutzung), Straßenverkehr/Bahn, Flugplätze/Heliports, sensible Einrichtungen (Schulen/Kindergärten) sowie ggf. öffentlich zugängliche Bereiche.
Projektabhängig: Justage von Neigung/Ausrichtung, Abschirmungen/Bepflanzung, ggf. Modulwahl (Antireflex-Eigenschaften) und weiteres.
Ja. Bei Beschwerden, behördlichen Auflagen oder Verfahren kann ein nachträgliches Gutachten erforderlich bzw. sinnvoll sein – zur Konfliktlösung oder rechtlichen Absicherung.
Erstkontakt & Kurzprüfung → Angebot → Datensammlung & Simulation → Bericht mit Bewertung & Maßnahmen → Abstimmung mit der Behörde (falls nötig).
Je nach Umfang und Datenlage wenige Werktage bis einige Wochen. Eine erste Rückmeldung gibt’s üblicherweise sehr rasch.
Bewertungen orientieren sich an behördlichen Vorgaben (z. B. § 94 LFG im Luftfahrt-Kontext) sowie anerkannten Richtlinien/Empfehlungen. Details variieren je nach Bundesland/Anwendungsfall.
Die OVE-Richtlinie R 11-3:2016 („Blendung durch Photovoltaikanlagen“) wurde mit 01.12.2024 ersatzlos zurückgezogen. In der Praxis nutzen viele Stellen ihre Methodik weiterhin als fachliche Orientierung, weil es keine österreichweit verbindliche Nachfolgeregel gibt und zahlreiche (ältere und aktuelle) Bescheide darauf aufbauen.
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